Ab dem 2. August 2026 verlangt Artikel 50, dass Sie Menschen informieren, wenn sie es mit KI zu tun haben. Finden Sie in zwei Minuten heraus, ob es Sie betrifft — und nehmen Sie den genauen Wortlaut gleich mit.
…bis Artikel 50 gilt. Die Regeln wurden im Juni 2026 bestätigt — der Digital Omnibus hat sie nicht verschoben.
Zwei-Minuten-Check
Beantworten Sie fünf kurze Fragen dazu, wie Ihr Unternehmen KI nutzt. Es wird nichts irgendwohin gesendet — alles läuft in Ihrem Browser.
1. Betreiben Sie einen Chatbot, virtuellen Assistenten, Sprachbot oder KI-Agenten, der direkt mit Ihren Kunden oder Besuchern spricht?
Denken Sie an Chat-Widgets auf der Website, WhatsApp-Bots, KI-Telefonannahme, „KI-Concierge“-Tools.
2. Stellen Sie ein KI-Tool oder eine KI-Funktion bereit, die Text, Bilder, Audio oder Video für andere zur Nutzung erzeugt?
Hier geht es darum, Anbieter zu sein — z. B. haben Sie ein eigenes GPT, eine App oder eine KI-Funktion erstellt und veröffentlicht, auf die sich andere verlassen. (ChatGPT nur für sich selbst zu nutzen, zählt hier nicht.)
3. Veröffentlichen Sie mit KI erstellte oder bearbeitete Bilder, Audios oder Videos, die reale Personen, Orte oder Ereignisse so zeigen, dass sie echt wirken könnten?
Deepfake-artiges Marketing, KI-Stimmen echter Personen, „verjüngtes“ oder gesichtsgetauschtes Material, realistische KI-Bilder realer Orte.
4. Veröffentlichen Sie KI-verfassten Text, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren?
Nachrichten, aktuelles Geschehen, Gesundheit, Politik, Verbraucherinformation. Gilt nicht, wenn eine Person ihn prüft und die redaktionelle Verantwortung übernimmt.
5. Nutzen Sie KI, um Emotionen von Menschen zu erkennen oder sie nach biometrischen Merkmalen einzuordnen?
Gesichtsbasierte Alters- oder Stimmungsanalyse, „Mood“-Erkennung, biometrische Publikums-Kategorisierung.
Die Regeln, kurz gefasst
Artikel 50 der KI-Verordnung der EU (Verordnung 2024/1689) fügt vier Transparenzpflichten hinzu. Sie gelten für jedes Unternehmen, dessen KI-Nutzung darunterfällt — nicht nur für „Hochrisiko“-Systeme, und Open Source ist nicht ausgenommen. Wenn Sie in die EU verkaufen oder Nutzer in der EU haben, betrifft es Sie.
Wenn Ihre KI direkt mit Menschen interagiert (Chatbots, Sprachassistenten, Agenten), müssen Sie sicherstellen, dass ihnen mitgeteilt wird, dass es KI ist — klar und spätestens bei der ersten Interaktion. Ausnahme: wenn es offensichtlich ist, oder bestimmte Strafverfolgungszwecke.
Wenn Sie KI bereitstellen, die Text, Bilder, Audio oder Video erzeugt, müssen die Ausgaben maschinenlesbar gekennzeichnet und als KI-generiert erkennbar sein. Standard-Bearbeitungshilfen, die den Inhalt nicht wesentlich verändern, sind ausgenommen.
Wenn Sie mit KI erstellte oder bearbeitete Medien realer Personen oder Ereignisse veröffentlichen oder KI-Text, der die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informiert, müssen Sie das offenlegen. Geringere Anforderungen bei klar künstlerischen oder satirischen Werken; nicht nötig für Texte von öffentlichem Interesse, die eine Person geprüft und redaktionell verantwortet hat.
Wenn Sie KI nutzen, um Emotionen zu erkennen oder Menschen biometrisch einzuordnen, müssen Sie die betroffenen Personen informieren — und das Datenschutzrecht (DSGVO) einhalten. Hinweis: Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Schulen ist nach Artikel 5 gesondert verboten.
Amtlichen Text lesen — Europäische Kommission: Artikel 50 · Artikel 5 · Artikel 99 (Sanktionen). Leitfaden in einfacher Sprache: Artikel 50 erklärt (unabhängige Quelle, auf Englisch).
Klare Antworten