Fast immer ja — und zwar seit dem 2. August 2026. Streng genommen richtet sich Artikel 50 Absatz 1 an den Anbieter — an denjenigen, der den Bot entwickelt und in Verkehr gebracht hat. Wenn Sie ein fertiges Widget gekauft haben, ist das Ihr Anbieter, nicht Sie; Anbieter sind Sie nur, wenn Sie das System haben entwickeln lassen und unter eigenem Namen in Betrieb genommen haben. So oder so haben Sie allen Grund zu prüfen, ob Ihre Kundinnen und Kunden es tatsächlich erfahren.
Artikel 50 der EU-KI-Verordnung verlangt, dass Personen, die mit einem KI-System interagieren, darüber informiert werden, dass sie es mit einer KI zu tun haben. Die einzige Ausnahme ist, wenn es für eine angemessen informierte, aufmerksame und verständige Person wirklich offensichtlich ist. Die Leitlinien der Kommission zu Artikel 50 (angenommen am 20. Juli 2026) halten fest, dass diese Ausnahme eng auszulegen ist, weil sie den Menschen Transparenz nimmt, und messen sie an einer durchschnittlichen, angemessen informierten, aufmerksamen und verständigen Person. Das gilt für Chat-Widgets, WhatsApp-Bots sowie KI-Sprach- oder -Telefonagenten gleichermaßen.
Er muss in der Interaktion selbst stehen, spätestens bei der ersten Nachricht — und nicht in den AGB oder der Datenschutzerklärung versteckt. Eine vage Bezeichnung wie „Assistent“ genügt allein nicht.
Ein kurzer, klarer Satz reicht: „Hallo, ich bin ein KI-Assistent. Ich kann bei den meisten Anliegen helfen und übergebe jederzeit an einen Menschen.“ Bei Sprache ein hörbarer Einstieg — „Sie sprechen mit einem KI-Assistenten.“ Ein sichtbares „KI“-Abzeichen zusammen mit diesem Hinweis in der ersten Nachricht ist eine verbreitete Umsetzung; vorgeschrieben ist keine bestimmte Form — die Verordnung verlangt nur, dass die Information klar und unterscheidbar ist.
Eine echte Grenze lohnt sich zu kennen. Die Verordnung greift nur bei einem KI-System, also bei etwas, das ableitet — das Schlüsse zieht, statt einem Skript zu folgen. Ein reiner Menübaum, bei dem ein Mensch jede Antwort geschrieben hat und der Bot nur Schaltflächen zuordnet, liegt wohl ganz außerhalb der Verordnung (Artikel 3 Absatz 1 und Erwägungsgrund 12). Sobald er aber freien Text liest oder eigene Antworten formuliert, sind Sie wieder voll erfasst. Fast jedes moderne Widget ist das — eine schmale Tür, kein Ausweg.
Wenn Sie einen Drittanbieter-Bot nutzen (Intercom, ein Plugin usw.), gehen Sie nicht davon aus, dass der Anbieter den Hinweis aktiviert hat. Entscheidend ist, dass Ihre Nutzer tatsächlich informiert werden — prüfen Sie also, dass er angezeigt wird.
Verstöße gegen Artikel 50 können Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes nach sich ziehen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für KMU und Start-ups gilt der niedrigere der beiden Beträge (Art. 99(6)).
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Die Regeln sind neu und noch in Bewegung. Hinterlassen Sie eine Adresse, und Sie hören von einem Menschen, selten, zu dem, was Sie ankreuzen — und zu sonst nichts. Der Check und alle Leitfäden bleiben so oder so kostenlos und offen.